Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Yogatreffs Trier,

Sabine Krein, Kreuzflur 97, 54296 Trier

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen seitens des Yogatreffs angebotenen Kurse (Yogastunden, Achtsamkeitstage, Wochenendseminare) nach Maßgabe des zwischen des Yogatreffs und der Teilnehmerin geschlossenen Vertrags.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt aufgrund einer schriftlichen Anmeldung der Teilnehmerin und einer schriftlichen Bestätigung durch den Yogatreff zustande, dabei ist auch die Anmeldung per Mail verbindlich.

 

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Bei allen Angeboten ist die jeweilige Gebühr im Voraus zur Zahlung fällig

 

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

Eine Kündigung ist während des Kurses für beide Seiten nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§ 5 Rücktritt / Stornierung

  • Bei den angebotenen Yogakursen ist ein Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn möglich. Der Yogatreff hat dann jedoch Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 30 % der Kursgebühr. Bei späterem Rücktritt ist die gesamte Kursgebühr fällig. Falls der Platz neu besetzt werden kann, wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-- Euro erhoben.
  • Bei Tagesseminaren gelten folgende Regelungen: Da ich für die Buchung der Räumlichkeit in Vorleistung gehen muss, bitte ich folgendes zu beachten:
    • Zwischen 30 und 10 Tagen vor Beginn werden 50 % der Workshopgebühr berechnet
    • Erfolgt eine Abmeldung weniger als 10 Tage vor Kursbeginn, wird die gesamte Workshopgebühr in Rechnung gestellt
    • Falls es eine Warteliste gibt und der Platz neu besetzt werden kann, wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-- Euro erhoben
    • Bei Nicht-Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung ist die volle Workshopgebüh zu entrichten.
  • Bei  Wochenendseminaren gelten folgende Regelungen: Da ich für die Buchung der Räumlichkeit lange vorher in Vorleistung gehen muss, bitte ich folgendes zu beachten:
    • 30 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet
    • Erfolgt eine Abmeldung weniger als 30 Tage vor Beginn, wird die gesamte Seminargebühr in Rechnung gestellt
    • Falls es eine Warteliste gibt und der Platz neu besetzt werden kann, wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,-- Euro erhoben
    • Bei Nicht-Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung ist die volle Seminarebühr zu entrichten.

 

§ 6 Rücktritt des Yogatreff

·      Der Yogatreff ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

·      Im Falle eines Rücktritts durch den Yogatreff werden bereits bezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmerinnen in diesem Fall nicht zu.

 

  

§ 7 Ersatzlehrer, Terminverschiebung

·      Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltungsreihe oder Teile hiervon von einer bestimmten Lehrperson durchgeführt werden. Für den Fall, dass eine Lehrperson ausfällt, wird der Yogatreff für gleichwertigen Ersatz sorgen oder für bereits bezahlte Kursgebühren den ausfallenden Teil zurückerstatten.

 

§ 8 Haftung für Schäden

·      Die Haftung des Yogatreff für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmerin sowie vertraglicher Kardinalpflichten. Insoweit haftet der Yogatreff für jeden Grad des Verschuldens.

·      Für selbst verschuldete Schäden der Teilnehmerinnen haftet das Institut nicht.

 

§ 9 Schriftform

            · Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die die Teilnehmerin dem Yogatreff gegenüber abgibt, bedürfen der

                Schriftform.

 

§ 10 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand

·      Soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz des Yogatreff in Trier

·      Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

·      Gerichtsstand ist der Sitz des Yogatreffs in 54296 Trier.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

·      Sollte eine der hier genannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

·      Eine etwaig unwirksame Bestimmung soll durch eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung ersetzt werden

 

Trier, 04.01.2024